Auslandsdeutsche fordern faire Briefwahl

Immer mehr im Ausland lebende Deutsche fühlen sich von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen, weil die Briefwahl praktisch unmöglich geworden ist. Grund dafür sind insbesondere extrem lange Postlaufzeiten, die oftmals 20 Tage oder länger betragen. Eine neue Petition macht nun auf diesen Missstand aufmerksam.

20 Tage für den Hinweg – keine Chance für termingerechte Rücksendung

Wer seine Briefwahlunterlagen aus Deutschland bestellt, muss häufig rund 20 Tage oder mehr warten, bis die Dokumente überhaupt im Briefkasten landen. Da die Fristen für die Stimmabgabe meist auf etwa 13 Tage begrenzt sind, können die Wahlunterlagen nach dem Eintreffen direkt in die Papiertonne statt in den Rückversand.

„Das Resultat ist, dass Auslandsdeutsche faktisch ihr Wahlrecht verlieren“, erklärt der Petent der Petition. „Selbst wenn man Expressdienste beauftragt und horrende Kosten von über 100 Euro in Kauf nimmt, ist nicht garantiert, dass der Wahlbrief rechtzeitig ankommt.“

Zahlreiche Betroffene – kaum Alternativen

Laut Statistischem Bundesamt leben rund 3,4 Millionen Deutsche im Ausland. Für diese große Bevölkerungsgruppe ist die Teilnahme an Bundestags- oder Europawahlen wichtig – schließlich ist das Wahlrecht ein Kernbestandteil der Staatsbürgerschaft.

Die Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) sind bislang keine durchgängig verlässliche Alternative. „Der diplomatische Kurierdienst wird nicht automatisch für die Beförderung der Wahlunterlagen genutzt, und auch hier kann es Verzögerungen geben“, betont der Petent. Das Auswärtige Amt garantiert ausdrücklich nicht die rechtzeitige Zustellung.

Petition für langfristige Veränderungen

In der Petition werden mehrere Punkte gefordert, um das Wahlrecht zukünftig sicherzustellen:

  1. Verlängerung der Wahlfristen: Die Unterlagen müssen früher verschickt oder die Abgabefrist deutlich verlängert werden, damit sie trotz längerer Postwege ankommen und zurückgesendet werden können.
  2. Schnellere Versandwege: Botschaften und Konsulate sollen Wahlpost priorisiert und möglichst kostenfrei befördern.
  3. Digitale Alternativen prüfen: Angesichts moderner Technik könnte ein sicherer Online-Weg oder ein hybrides System eingeführt werden, das lange Postwege umgeht.

„Demokratische Teilhabe darf keine Frage des Wohnorts sein“

Mit deutlichen Worten weist der Petent darauf hin, dass das Wahlrecht ein Verfassungsrecht (Art. 38 GG) ist und eine der zentralen Grundlagen der Demokratie darstellt. Wer außerhalb Europas lebe, dürfe nicht schlechtergestellt werden als Inlandsdeutsche.

„Demokratische Teilhabe darf nicht davon abhängen, in welchem Land jemand gerade wohnt“, heißt es im Petitionstext. „Das gilt besonders für Menschen, die sich ihrer deutschen Staatsbürgerschaft und Identität verpflichtet fühlen, aber berufsbedingt oder aus anderen Gründen im Ausland leben.“

Ausblick

Trotz aller Bemühungen ist nicht mit einer kurzfristigen Abhilfe zu rechnen, weshalb auch eine Beschwerde beim Bundeswahlleiter eingereicht wurde.

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