Wahlrecht für Auslandsdeutsche in Bayern gefordert
Um die politische Teilhabe von Auslandsdeutschen zu stärken wird ein Wahlrecht für Auslandsdeutsche, sofern innerhalb der letzten 20 Jahre für mind. 5 Jahre ein Wohnsitz in Bayern bestanden hat, gefordert.
Dieses Wahlrecht soll es Auslandsdeutschen ermöglichen auch während einer längeren oder vorübergehenden Abwesenheit aus Deutschland an den demokratischen Prozessen teilzuhaben.
Auslandsdeutsche bzw. in diesem Kontext Auslandsbayern tragen auch oft im Ausland zur Wirtschaft und zum Kulturleben in Bayern bei, indem sie Handel treiben, Dienstleistungen für (in der Heimat ansässige Unternehmen) erbringen oder sogar im Ausland die deutsche Kultur fördern.
Durch die Möglichkeit (weiterhin) an Wahlen in der Heimat teilzunehmen, soll auch eine Entfremdung bzw. das Gefühl einer politischen Entfremdung vermieden werden.
Ein Wahlrecht für Auslandsdeutsche in Bayern wäre mehr als zeitgemäß und sinnvoll, und es gibt mehrere Gründe, die diese Notwendigkeit unterstreichen:
Mit den Fortschritten in der Kommunikationstechnologie, insbesondere dem Internet und den sozialen Medien, sind Auslandsdeutsche heute besser vernetzt und informiert als je zuvor. Sie können problemlos auf Nachrichten, politische Debatten und Informationen aus ihrer Heimat zugreifen. Auslandsdeutsche stehen auch in regem Kontakt mit Ihren Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten in der Heimat.
Die globalisierte Welt von heute bietet Auslandsdeutschen eine hohe Mobilität. Dank erschwinglicher Flüge und moderner Verkehrsmittel reisen Auslandsdeutsche regelmäßig in ihre Heimat und halten dabei auch den persönlichen Kontakt zu ihren Familienangehörigen, Freunden und Bekannten aufrecht.
In einer Zeit, in der die Demokratie und die Beteiligung der Bürger an politischen Prozessen gefördert werden, sollte Bayern sicherstellen, dass alle seine Bürger, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, die Möglichkeit haben, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.
All dies wäre vor wenigen Jahrzehnten – als das Wahlrecht im Allgemeinen geschaffen wurde – nicht möglich gewesen. Daher wäre es nur zeitgemäß ein solches Wahlrecht nunmehr einzuführen, denn die Gegebenheiten in unserer Gesellschaft haben sich grundlegend verändert.
Durch die Einführung eines modernen Wahlrechts für Auslandsdeutsche könnte Bayern eine Vorreiterrolle übernehmen und anderen Ländern ein Beispiel für eine zeitgemäße Demokratie bieten.